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Das neue Datenschutzgesetz der Schweiz (revDSG)

Die Schweiz hat ein neues Gesetz verabschiedet für den besseren Schutz der Daten ihrer Bevölkerung. Die hiesigen Unternehmen müssen sich ab dem 1. September 2023 an die revidierten Regelungen anpassen. Das Datenschutzgesetz regelt den Umgang mit personenbezogenen Daten, wie Name, Wohnort und Geschlecht, aber auch IP-Adressen.

Weiterführende Informationen

Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) ist die zuständige Behörde für den Datenschutz bei Datenbearbeitungen durch Private (z.B. Unternehmen) sowie durch Bundesorgane. Der EDÖB hat eine übersichtliche Zusammenstellung gemacht sowie eine FAQ-Seite eröffnet, welche nach Themen sortiert ist.

Jede Webseite benötigt neu eine Datenschutzerklärung. Wer sich diese selbst erstellen möchte, findet im «Datenschutz Self Assessement Tool» die nötigen Informationen dazu.

Darüber hinaus gibt es mittlerweile viele Generatoren im Netz. Diese sind in der Regel kostenpflichtig. Wir haben schon mit dem Generator von Datenschutzpartner gearbeitet. Dieser ist gemäss Eigenangaben von einem Anwalt geprüft, was eine gewisse Rechtssicherheit garantiert. Mit Webinaren bietet Datenschutzpartner zudem Zusatzinformationen für Datenschutzbeauftragte.

Webseite

Auf jeder Webseite muss eine Datenschutzerklärung publiziert werden. Die Datenschutzerklärung soll die User einer Website darüber informieren, welche Personendaten erfasst und zu welchen Zwecken sie bearbeitet werden. Weitere Informationen finden Sie hier.

Besserer Schutz für die Bevölkerung

Das Ziel des neuen, revidierten Datenschutzgesetzes ist ein besserer Schutz für die Bevölkerung. Konkret soll die Privatsphäre aller besser geschützt und die Selbstbestimmung von Personen über ihre eigenen Daten verbessert werden. Das ist begrüssenswert. Denn sicher ist jede Person daran interessiert, dass mit ihren Daten vorsichtig umgegangen wird und dass diese ausreichend geschützt werden. Das DSG geht noch weit über die Regelung der Datennutzung einer Webseite hinaus. Es regelt zum Beispiel auch den Umgang mit Patientendaten. Auch das ist ein Bereich, wo sicher alle KonsumentInnen an einem möglichst hohen Schutz interessiert sind. Niemand möchte dass die persönliche Krankengeschichte zu Werbezwecken verwendet wird.

Cookie Banner

Das sind die aufpoppenden Fenster mit dem Hinweis, dass Cookies eingesetzt werden und zur Datenschutzerklärung verlinken. Diese Cookies können stören, vor allem, weil verschiedene Lösungen im Umlauf sind:

  • ein schlichter Banner mit einem einfachen «Okay»
  • ein Banner mit 2 Buttons «Alle akzeptieren» und «Einstellungen verwalten»
  • ein Banner mit 3 Buttons «Alle akzeptieren», «Nur notwendige akzeptieren» und «Einstellungen verwalten»
  • ein Banner mit diversen Schiebern
  • etc.

Wenn ein Cookie-Banner eingesetzt wird, dann empfehlen wir die schlichte Lösung:  Im Fussbereich der Webseite einen schlichten Balken platzieren mit dem Link zur Datenschutzerklärung und einem okay-Button. Dieser stört und behindert die Benutzung der Webseite im Idealfall wenig.